Hausordnung

Die Hausordnung der BZU regelt das Miteinander im Rahmen des laufenden Schulbetriebs und gilt für den gesamten Campus.

Erlassen am 1.4.2019 durch die Schulleitungen der Berufsfachschule Uster und der Kanntonsschule Uster. Die Hausordnung tritt ab dem 18.4.2019 in Kraft.

Allgemeine Bestimmungen

  • Grundsatz

    Die vorliegende Hausordnung enthält die für den gemeinsamen Schulbetrieb des Bildungszentrums Uster entwickelten Normen und Regeln. Sie regelt die Zuständigkeiten und legt fest, wie mit der Verletzung der Hausordnung umzugehen ist. Die Hausordnung gilt für den ganzen BZU-Campus, d.h. für das Hauptgebäude ( HG ), den Parkschulcampus ( PSC ), die Elementbauten ( EB ) sowie für das ganze, umliegende Schulgelände.

  • Grundhaltung

    Ein rücksichtsvoller Umgang miteinander und gegenseitiger Respekt sind wichtig, damit wir uns im Schulhaus wohlfühlen und zusammenarbeiten können. Dazu besteht für beide Schulen je ein Verhaltenskodex, zu dem sich die Schülerinnen und Schüler der KUS sowie die Lernenden und Studierenden der BFSU ( in der Folge «Benutzende» genannt ) verpflichtet haben.

  • Öffnungszeiten

    Der BZU-Campus steht allen Benutzenden während den Öffnungszeiten zur Verfügung.

  • Aufenthalt in den Schulzimmern
    1. Ausserhalb der Unterrichtszeiten und während der grossen Pause ist der Aufenthalt in den Schulzimmern für Schülerinnen, Schüler und Lernende untersagt. Die Schulleitung kann einzelne Zimmer für den Aufenthalt ausserhalb der Unterrichtszeiten bestimmen.
    2. Ein Instrumentalzimmer darf nur betreten, wer berechtigt ist, dieses zu nutzen.
    3. Die weiteren besonderen Benutzungsvorschriften für bestimmte Räume und Einrichtungen – insbesondere Mediothek, Mensa, Sporteinrichtungen, Medienwerkstatt, Computerräume – sind zu beachten.
  • Haftung für Beschädigungen und Manipulationen
    1. Benutzende haften für die von ihnen verursachten Schäden. Weitere Massnahmen sind vorbehalten.
    2. Für fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen und Manipulationen an Gebäuden, Mobiliar, technischen und IT-Einrichtungen sowie für Schäden aus deren missbräuchlichen Nutzung haften grundsätzlich die Verursachenden.
    3. Beschädigungen sind den Lehrpersonen, dem Hausdienst, dem IT-Service oder dem Sekretariat zu melden.
  • Haftung für verlorene Gegenstände

    Die Schulen haften nicht für Gegenstände ( inkl. Bargeld ), die verloren, beschädigt oder gestohlen wurden.

Verhalten auf dem Schulgelände

  • Ordnung
    1. Das Schulgelände und die Gebäude sind sauber und ordentlich zu halten. Beim Verlassen des Schulzimmers oder des Aufenthaltsraumes soll auf einen ordentlichen Zustand geachtet werden. Alle Benutzenden sorgen bei Unterrichtsschluss für einen aufgeräumten Arbeitsplatz.
    2. Unordentliche Zustände sind von den Lehrpersonen dem Sekretariat oder den Hausmeistern umgehend zu melden.
  • Abfallentsorgung
    1. Der Abfall ist in die entsprechenden Behälter zu entsorgen.
    2. Diesbezüglich wird auf das Abfallkonzept verwiesen.
  • Lärm
    1. Der Unterricht darf nicht durch Lärm im Schulhaus oder auf dem Schulgelände gestört werden. Im Schulgebäude ist das Spielen mit Bällen und Ähnlichem verboten.
    2. Während der Unterrichtszeit und über Mittag ist vor den Unterrichtsräumen Ruhe einzuhalten.
  • Essen und Trinken
    1. Esswaren und Getränke sind im Schulgepäck oder in den Garderobenschränken aufzubewahren.
    2. Für das Mittagessen steht allen Benutzenden eine Mensa zur Verfügung. Mitgebrachtes Essen kann dort aufgewärmt und gegessen werden.
    3. Die Schulleitung kann weitere Räume und Zonen für Essen und Trinken vorsehen.
    4. Ausserhalb der dafür vorgesehenen Räume und Zonen ist Essen und Trinken untersagt. Davon ausgenommen ist das Trinken von Wasser aus Flaschen in Unterrichtsräumen ohne technische Installationen am Schülerarbeitsplatz.
    5. Jeder Essplatz soll beim Verlassen in einem ordentlichen Zustand sein, namentlich müssen die Tische abgeräumt, der Abfall entsorgt und die Stühle zurückgestellt werden.
  • Mensa und für die Verpflegung vorgesehene Räume und Zonen
    1. Die Mensa und die für die Verpflegung vorgesehenen Räume und Zonen dienen grundsätzlich der Verpflegung. Ausserhalb der Mittagszeit kann die Mensa zusätzlich als Aufenthaltsraum genutzt werden.
    2. Gläser, Geschirr und Besteck dürfen nicht aus dem Bereich der Mensa (Innen und Aussenbereich) genommen werden. Die Benutzenden der Mensa sind gehalten, das Geschirr abzuräumen und ihren Platz in ordentlichem Zustand zu verlassen, so wie man diesen selber antreffen möchte.
  • Persönliche Gegenstände

    Die Benutzenden haben ihre privaten Gegenstände in den Garderobenschränken unterzubringen. Es wird empfohlen, persönliche Gegenstände deutlich zu kennzeichnen. Auf Weisung hin sind die Garderobenschränke zu öffnen oder zu leeren.

  • Benutzung von Rollsportartikeln und sonstigen Fortbewegungshilfen

    In den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände ist die Benutzung von Rollbrettern, Skateboards, Kickboards, Scootern und Ähnlichem verboten.

  • Kleidungsvorschriften, Schulfrieden
    1. Die Schule ist ein Arbeitsort. Die Benutzenden erscheinen in angemessener und gepflegter Bekleidung.
    2. Kleidungsstücke mit rassistischen oder beleidigenden Botschaften sind verboten.
    3. Das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen ist erlaubt.
    4. Schülerinnen, Schüler und Lernende aus verschiedenen Nationen und sozialen Schichten besuchen diese Schule. Die Schulleitungen und die Lehrpersonen legen daher grossen Wert auf ein friedliches Miteinander und auf eine gute Atmosphäre. Die Störung dieses Gleichgewichts und Provokationen rassistischer, nationalistischer oder religiöser Art sind verboten.
    5. In Sporteinrichtungen dürfen nur dafür geeignete Kleidung, Schuhe und Geräte benutzt werden.
  • Politische und religiöse Kundgebungen

    Auf dem ganzen Schulgelände dürfen politische oder religiöse Kundgebungen nur mit im Voraus durch die Schulleitung erteilter schriftlicher Einwilligung durchgeführt werden.

  • Parkplätze
    1. Motorfahrzeuge dürfen nur auf den dafür bezeichneten Parkeinrichtungen abgestellt werden.
    2. Die Parkplätze sind gebührenpflichtig; die Kosten tragen die Benutzenden.
    3. Benutzende, die ein Motorfahrzeug führen, haben anständig und verantwortungsbewusst zu fahren. Unnötige Lärm- und Abgasemissionen sind zu vermeiden.
  • Rauchen und Dampfen

    Auf dem ganzen Schulgelände gilt ein generelles Rauchverbot. Ausnahme: im Freien speziell für Rauchende eingerichtete und beschriftete Zonen.

  • Alkohol

    Auf dem ganzen BZU-Campus gilt ein generelles Alkoholverbot. Ausnahmen an Schulanlässen können im Voraus durch die Schulleitung bewilligt werden.

  • Drogen und sonstige Rauschmittel

    Das Mitführen, die Aufbewahrung, der Verkauf und der Konsum von sämtlichen Drogen und anderen psychoaktiven Substanzen und Rauschmitteln ist auf dem gesamten BZU-Campus verboten.

  • Veranstaltungen und Übernachtungen auf dem BZU-Campus
    1. Veranstaltungen ausserhalb der Unterrichtszeit müssen immer von der Schulleitung bewilligt werden.
    2. Übernachten und Campieren sind auf dem ganzen BZU-Campus verboten.
  • Waffen

    Das Mitführen oder Aufbewahren von Waffen aller Art ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

Umgang mit elektronischen und digitalen Medien

  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte

    Die Persönlichkeitsrechte der Lehrpersonen, der Mitarbeitenden und der Schülerinnen, Schüler und Lernenden sind zu achten. Deshalb dürfen Bild- oder Tonaufnahmen nur mit deren vorgängiger ausdrücklicher Einwilligung gemacht werden. Ausgenommen davon sind Gruppenaufnahmen, welche die Schülerinnen, Schüler und Lernenden nicht einzeln hervorheben. Es dürfen keine persönlichkeitsverletzenden Informationen ins Internet gestellt bzw. veröffentlicht oder geteilt werden.

  • Mobiltelefone und andere elektronische Geräte
    1. Mobiltelefone sowie andere elektronische Geräte sind während des Unterrichts auf Stumm und ohne Vibrationsalarm zu schalten und unsichtbar aufzubewahren.
    2. Störende Mobiltelefone oder andere elektronische Geräte können von der Lehrperson für die Dauer des Unterrichts eingezogen werden.
  • Gamen
    1. Wer in den Pausen und Freistunden gamen will, tut dies ohne Lärm zu verursachen.
    2. Gamen ist auf allen Schulcomputern verboten.
  • PC-Systeme der Schulen

    Die vorsätzliche Veränderung von PC-Systemen, namentlich durch Herunterladen von Software aus dem Internet, Viren, Trojanern und sonstigen Programmen ist verboten. Dasselbe gilt für das Infizieren der PC-Systeme durch externe Datenträger.

Zuständigkeiten

  • Instandhaltung der Schulanlage

    Der Hausdienst und seine Mitarbeitenden sorgen für die Instandhaltung der Schulanlage. Die Schülerinnen, Schüler und Lernenden unterstützen sie in ihren Bemühungen und leisten ihren Anordnungen Folge.

  • Weisungsbefugnis der Lehrpersonen und Mitarbeitenden
    1. Alle Lehrpersonen und Mitarbeitenden beider Schulen sind auf dem Schulgelände gegenüber den Schülerinnen, Schülern und Lernenden beider Schulen weisungsbefugt.
    2. Während den Hauswirtschaftskursen, Arbeitswochen, Schulreisen oder Exkursionen geht die Weisungsbefugnis an die Leitung des Kurses oder der externen Veranstaltung über.

Verletzung der Hausordnung

  • Verstösse gegen die Hausordnung
    1. Verstösse gegen die Hausordnung werden der zuständigen Schulleitung durch sämtliche Mitarbeitenden beiden Schulen gemeldet. Verstösse sind von den jeweiligen Mitarbeitenden schriftlich zu protokollieren, wobei handschriftliche oder elektronische Notizen genügen.
    2. Die jeweilige Schulleitung entscheidet autonom über die Konsequenzen einer Meldung nach Massgabe der eigenen Erlasse, insbesondere der eigenen Disziplinarreglemente.